Für unsere Mieter

Sie wohnen in einem Haus, das wir verwalten? Hier melden Sie Schäden und Fragen, finden Formulare und Bescheinigungen und die wichtigsten Infos zu Ihrem Wohnort. Ob wir Ihr Haus verwalten, sehen Sie an Ihrem Mietvertrag oder an Post, die Sie von uns bekommen haben.

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Schaden in der Wohnung, Beschwerde, Bescheinigung oder Frage zur Nebenkostenabrechnung? Wählen Sie Ihr Thema und schreiben Sie uns. Mit einer kurzen Beschreibung und Fotos können wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten. Sie können das Formular rund um die Uhr absenden. Wir bearbeiten es an Werktagen. Läuft Wasser aus oder ist es ein anderer Notfall, lesen Sie bitte zuerst die Hinweise für Notfälle direkt hier darunter.

Hinweise für Notfälle

Echte Notfälle sind selten, zum Beispiel Wasser, das sich nicht stoppen lässt, ein Ausfall der Heizung im Winter oder ein Stromausfall im ganzen Haus. Bei einem Notfall rufen Sie uns bitte an: 0209 / 81 82 766. Nimmt niemand ab, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder melden Sie den Schaden über das Formular. Weitere Notfallkontakte stehen im Aushang Ihres Hauses. Finden Sie dort keine, nennen wir sie Ihnen auf Anfrage.

Bei Gasgeruch oder Feuer: Rufen Sie zuerst die 112 oder den Notdienst Ihres Gasversorgers an. Bei Gasgeruch verlassen Sie die Wohnung, betätigen keine Lichtschalter oder Elektrogeräte und telefonieren erst draußen. Informieren Sie uns danach.

    Wählen Sie zuerst, wer Sie sind. Dann sehen Sie nur die Felder, die zu Ihnen passen. Pflichtfelder sind mit * markiert.

    Wer sind Sie? *

    Worum geht es? *
    Bei Schäden: Es gelten die Vorgaben Ihrer Hausordnung. Ist es ein Notfall, lesen Sie bitte zuerst die Hinweise für Notfälle.
    Akute Ruhestörung in der Nacht? Dafür sind Ordnungsamt oder Polizei zuständig. Uns schreiben Sie, damit wir die Sache mit dem Mieter klären.
    Sie brauchen eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung? Dafür gibt es ein eigenes Thema: Wohnungsgeberbestätigung anfordern.
    Hat das Amt Ihnen ein eigenes Formular gegeben, laden Sie es hier hoch. Angaben, die wir für die Bescheinigung nicht brauchen, dürfen Sie schwärzen. JPG, PNG oder PDF, höchstens 5 MB.
    So geht es: Wir stellen die Wohnungsgeberbestätigung für Sie aus und unterschreiben sie. Wir senden Ihnen die Bestätigung per Post an Ihre neue Wohnung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name am Briefkasten steht. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig bei Ihnen an, teilen Sie das bitte sofort der Meldebehörde mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Einen Ausweis oder eine Ausweiskopie brauchen wir dafür nicht. Zieht jemand zu Ihnen in Ihre bestehende Wohnung, senden Sie uns zusätzlich die Mitteilung Namensänderung oder neue Mitbewohner, denn die Bestätigung ist nur für die Meldebehörde und ändert unsere Mieterdaten nicht.
    Der Tag, an dem Sie in die Wohnung einziehen oder eingezogen sind.
    Eine Person pro Zeile, mit Vor- und Nachnamen. Auch Ihr eigener Name, wenn Sie selbst eingezogen sind.
    Gut zu wissen: Die Nebenkostenabrechnung kommt einmal im Jahr. Sie muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein. Mehr dazu unter Häufige Fragen. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, wählen Sie bitte das Thema „Miete, Kaution oder Bankverbindung“.
    Bei Schlüsselverlust: Bitte melden Sie ihn so schnell wie möglich. Wir besprechen mit Ihnen, ob ein Ersatzschlüssel reicht oder ob Schlösser getauscht werden müssen. Ob Sie Kosten tragen müssen, hängt vor allem davon ab, ob Sie den Verlust verschuldet haben.
    Welche Schlüssel sind verloren gegangen? *
    Ein ungefähres Datum genügt.
    Zum Beispiel ein Anhänger mit Name oder Anschrift. Das hilft uns zu entscheiden, ob Schlösser getauscht werden müssen.
    Gut zu wissen: Füllen Sie nur die Abschnitte aus, die für Sie passen. Diese Mitteilung ändert den Mietvertrag nicht. Für die Aufnahme weiterer Personen kann eine Erlaubnis des Vermieters nötig sein (§§ 540, 553 BGB). Einen Nachweis, zum Beispiel eine Heiratsurkunde, senden Sie bitte nur, wenn wir danach fragen.
    Namensänderung
    Jemand ist eingezogen
    Eine Person pro Zeile, zum Beispiel: Anna Muster, 01.11.2026. Diese Mitteilung ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht, denn die braucht jede neu eingezogene Person für die Anmeldung bei der Meldebehörde. Senden Sie zuerst diese Mitteilung ab und fordern Sie die Bestätigung danach über das Thema Wohnungsgeberbestätigung anfordern an.
    Jemand ist ausgezogen
    Eine Person pro Zeile.
    Gut zu wissen: Diese Nachricht ist keine Kündigung. Ihre Kündigung senden Sie uns bitte unterschrieben per Post, zum Beispiel mit dem Formular Kündigung durch den Mieter. Den Termin für die Wohnungsübergabe stimmen wir mit Ihnen ab.
    Der Tag, an dem Sie ausziehen.
    Falls schon bekannt, zum Beispiel für die letzte Nebenkostenabrechnung.
    Wir melden uns und stimmen den Termin mit Ihnen ab.
    Rechnungen: Bitte laden Sie die Rechnung unten als PDF hoch. Stellen Sie sie bitte auf den Eigentümer c/o Moselewski Immobilien, Wilhelminenstr. 100, 45881 Gelsenkirchen aus, mit Objektadresse und Auftragsdatum.
    Zum Beispiel der Name Ihres Betriebs, Ihres Versorgers oder Ihres Amts.
    Vor- und Nachname.Vor- und Nachname. Schreiben Sie für einen Angehörigen oder Nachbarn? Dann nennen Sie bitte in der Beschreibung auch den Namen des Mieters.
    Mieter: die Adresse der Wohnung, die Sie bei uns mieten oder gemietet haben. Eigentümer: die Adresse des Hauses, um das es geht.Die Adresse der Wohnung, die Sie bei uns mieten oder gemietet haben.Die Adresse des Hauses, um das es geht. Geht es um mehrere Häuser, genügt eine Adresse.Geht es um ein bestimmtes Haus, nennen Sie bitte seine Adresse.
    Hilft uns, die richtige Wohnung zu finden, zum Beispiel 2. OG links.
    Bei Schäden Pflicht, für die Terminabsprache mit dem Handwerker. Sonst Telefon oder E-Mail.Telefon oder E-Mail, eines davon genügt.Pflicht, für die Terminabsprache mit dem Handwerker.Telefon oder E-Mail, eines davon genügt.
    Für unsere Antwort. Sie erhalten eine kurze Eingangsbestätigung.
    Zum Beispiel, wenn der Handwerker jemand anderen anrufen soll.
    Damit der Handwerker gleich einen passenden Termin vorschlagen kann.
    Beschreiben Sie Ihr Anliegen in ein paar Sätzen.Was suchen Sie? Zum Beispiel Art der Immobilie, Lage, Größe und Preisrahmen.Was ist passiert, wann und wie oft? Ein kurzes Protokoll mit Datum und Uhrzeit hilft uns weiter.Was ist Ihnen aufgefallen, wann und wo (zum Beispiel Treppenhaus, Keller, Außenanlage)?Was ist passiert und wo genau? Ist der Schaden noch aktiv, tropft es zum Beispiel noch?Um welche Immobilie geht es (Anzahl der Wohnungen, Gewerbe, Garagen), wer verwaltet sie bisher und ab wann suchen Sie eine neue Verwaltung?Zum Beispiel, bis wann Sie die Bescheinigung brauchen.Zum Beispiel, bis wann Sie die Bestätigung brauchen.Wo und wie ist der Verlust passiert?Zum Beispiel, wenn sich noch etwas anderes geändert hat.Zum Beispiel, was Sie zur Übergabe noch klären möchten.Um welche Immobilie geht es (Art, Größe, Lage) und bis wann möchten Sie verkaufen?Was suchen Sie? Zum Beispiel Zimmerzahl, Größe, Lage und ab wann.Um welches Angebot geht es? Nennen Sie gern die Immobilien-ID aus dem Inserat und wann Sie für eine Besichtigung Zeit haben.Um welches Angebot geht es? Nennen Sie gern die Immobilien-ID aus dem Inserat und wann Sie für eine Besichtigung Zeit haben.Nennen Sie bitte die Rechnungs- oder Auftragsnummer und das Auftragsdatum.Um welchen Zähler oder welche Versorgung geht es, und was brauchen Sie von uns, zum Beispiel Zugang zum Technikraum?Noch 6000 Zeichen frei.
    Ein Datum oder eine ungefähre Angabe genügt.
    Fotos (optional)Dateien (optional)Bis zu 3 Dateien im Format JPG, PNG oder PDF, jeweils höchstens 5 MB. Große Fotos verkleinert Ihr Browser automatisch. Bitte fotografieren Sie nur den Schaden und möglichst keine Personen. Senden Sie uns keine Ausweise, Kontoauszüge oder ärztlichen Unterlagen.Bis zu 3 Dateien im Format JPG, PNG oder PDF, jeweils höchstens 5 MB, zum Beispiel eine Rechnung oder ein Foto des Zählers.

    Wir melden uns zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Werktagen.

    Wie wir mit Ihren Daten umgehen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Warum schriftlich?

    Alles an einer Stelle: Ihr Anliegen kommt mit allen Angaben und Fotos bei uns an. So geht nichts verloren.

    Keine Bürozeiten nötig: Sie können uns auch abends und am Wochenende schreiben.

    Lieber per E-Mail? vermietung@moselewski.de

    Formulare und Bescheinigungen

    Vieles erledigen Sie direkt online über unser Formular, zum Beispiel die Wohnungsgeberbestätigung für die Meldebehörde. Wo wir Ihre Unterschrift brauchen, etwa bei Anträgen oder Ihrer Kündigung, finden Sie hier das Formular zum Ausdrucken.

    Sie ziehen ein

    Während der Mietzeit

    Sie ziehen aus

    Bescheinigung benötigt?

    Drucken Sie ein PDF-Formular aus, füllen Sie es aus und senden Sie es unterschrieben per Post an Moselewski Immobilien, Wilhelminenstr. 100, 45881 Gelsenkirchen. Ein Scan oder eine E-Mail reicht für diese Formulare nicht.

    Infos zu Ihrem Wohnort

    Mietspiegel, Abfuhrtermine und Winterdienst regelt jede Stadt selbst. Hier finden Sie die offiziellen Seiten der Städte, in denen wir Häuser betreuen.

    Die Links führen zu den Seiten der jeweiligen Stadt. Für deren Inhalt sind die Städte verantwortlich.

    Häufige Fragen

    Ich habe einen Schaden in der Wohnung. Wie melde ich ihn?

    Am schnellsten über das Formular oben auf dieser Seite, mit dem Thema „Schaden oder etwas funktioniert nicht“, mit kurzer Beschreibung und Fotos. Wir kümmern uns um die Beauftragung eines Handwerkers. Was im Notfall gilt, steht in den Hinweisen für Notfälle.

    Wann kommt meine Nebenkostenabrechnung?

    Die Nebenkostenabrechnung erhalten Sie einmal im Jahr. Gesetzlich muss sie spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein. Fragen zur Abrechnung oder zu Ihrem Guthaben stellen Sie über das Formular mit dem Thema „Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten)“.

    Ich brauche eine Mietbescheinigung oder andere Bescheinigung für ein Amt. Wie bekomme ich sie?

    Wählen Sie im Formular „Bescheinigung anfragen (z. B. Mietbescheinigung)“ und die Art der Bescheinigung. Hat Ihnen das Amt ein eigenes Formular gegeben, laden Sie es dort hoch. Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es ein eigenes Thema: Wohnungsgeberbestätigung anfordern. Wir stellen sie aus und senden sie Ihnen per Post an Ihre neue Wohnung.

    Wer räumt Schnee und wann wird der Müll abgeholt?

    Das regelt jede Stadt anders, und manche Pflichten stehen auch in Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung. Die Links zu Ihrer Stadt finden Sie oben unter „Infos zu Ihrem Wohnort“.

    Ich suche eine Wohnung. Wo finde ich freie Angebote?

    Alle freien Wohnungen finden Sie unter Mietangebote. Schreiben Sie uns an vermietung@moselewski.de, dann vereinbaren wir einen Besichtigungstermin.